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Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden: Neun Planungstipps
Öffentlich zugängliche Gebäude müssen laut der Musterbauordnung (MBO) barrierefrei geplant werden. Die MBO fordert Barrierefreiheit, um sicherzustellen, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen – diese Gebäude uneingeschränkt nutzen können. Doch was bedeutet das für Sie als ArchitektInnen und Planende konkret? In diesem Beitrag erhalten Sie neun praktische Tipps, wie Sie die Anforderungen der MBO erfolgreich umsetzen.
Barrierefreie Planung: Anforderungen und Lösungen im öffentlichen Raum
Mit dem demografischen Wandel rückt die barrierefreie Planung öffentlicher Gebäude immer mehr in den Fokus. Ihre Aufgabe als ArchitektIn oder PlanerIn ist es, Konzepte zu entwickeln, die den Anforderungen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden. Doch Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden betrifft längst nicht nur ältere Menschen: Sie ist entscheidend für Menschen mit unterschiedlichen motorischen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten. Das Universal Design-Prinzip zeigt, wie vielfältig Barrierefreiheit sein kann – es geht darum, öffentliche Räume für alle nutzbar zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr dazu.
Denken Sie beispielsweise an leicht verständliche Symbole, die die Orientierung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erleichtern, oder an akustische Signale, die zusätzliche Sicherheit bieten. Automatische Türsysteme, rutschfeste Bodenbeläge und kontrastreiche Markierungen sind weitere essenzielle Bestandteile einer barrierefreien Planung. Die Herausforderung besteht darin, Lösungen zu schaffen, die die Bedürfnisse aller Nutzenden gleichermaßen adressieren. Innovative Systemlösungen, die nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend sind, spielen hierbei eine Schlüsselrolle.

Rechtliche Rahmenbedingungen für barrierefreie Gebäude
Bei der Planung von barrierefreien Gebäuden wie Sportstätten, Verwaltungsgebäuden oder Kultureinrichtungen sind besondere Anforderungen zu beachten. Laut § 50 Abs. 2 der Musterbauordnung (MBO) gelten als öffentlich zugängliche Gebäude unter anderem:
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Sport- und Freizeitstätten
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Einrichtungen des Gesundheitswesens
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Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
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Kultureinrichtungen und Bildungsstätten
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Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten
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Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen
Die MBO gibt jedoch nur allgemeine Empfehlungen zur Barrierefreiheit. Detaillierte Anforderungen sind in den Bauordnungen der Bundesländer festgelegt und durch technische Baubestimmungen konkretisiert. Je nach Gebäudeart können zusätzliche rechtliche Vorgaben hinzukommen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Für Sie als ArchitektIn oder PlanerIn ist es daher wichtig, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Bundesländer zu kennen. Eine Übersicht über die Bauordnungen der Länder sowie weiterführende technische Baubestimmungen helfen Ihnen dabei, die Anforderungen für barrierefreie Gebäude gezielt umzusetzen.
Barrierefreie Planung öffentlicher Gebäude erfolgreich umsetzen
Bei der Planung barrierefreier öffentlicher Gebäude gilt es, viele Faktoren zu beachten. Mit diesen Tipps stellen Sie sicher, dass Ihre Konzepte nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch allen Nutzenden gerecht werden:
1. Tipp: Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden planen – nach DIN 18040-1
Die DIN 18040-1 definiert Standards für eine inklusive Architektur, die allen Menschen den Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden ohne fremde Hilfe ermöglicht. Sie stellt sicher, dass Barrierefreiheit baulich umgesetzt wird, indem sie sensorische und motorische Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt. So fordert die DIN beispielsweise:
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Rampen mit maximaler Steigung von 6 %, um Menschen im Rollstuhl oder mit Gehhilfen Zugang zu ermöglichen.
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Aufzüge mit taktilen Bedienelementen und akustischen Signalen, die auch für Personen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen nutzbar sind.
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Türbreiten von mindestens 90 cm, damit auch Rollstühle problemlos passieren können.
Die Anforderungen für Barrierefreiheit nach DIN bieten PlanerInnen klare Leitlinien für die Gestaltung inklusiver Gebäude. Darüber hinaus finden sich spezifische technische Vorgaben in den Landesbauordnungen und ergänzenden Baubestimmungen. Für eine reibungslose Umsetzung lohnt es sich, die technischen Baubestimmungen frühzeitig in die Planungsphase einzubeziehen.
2. Tipp: Setzen Sie Kontraste ein
Barrierefreie Planung berücksichtigt neben physischen Barrieren wie Türbreiten auch die visuelle Unterstützung durch Kontraste. Diese erleichtern insbesondere Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit die Orientierung. Die DIN 32975 liefert hier wichtige Hinweise, z. B. zur Markierung von Treppenkanten mit 4–5 cm breiten Streifen oder zur Gestaltung klarer Leitsysteme.
Mit den ENTRO Handlaufsystemen von HEWI lassen sich diese Anforderungen umsetzen. Das System Color bietet starke Kontraste in verschiedenen Farben sowie die Möglichkeit, Stockwerksangaben in Braille- und Profilschrift anzubringen – ideal für visuelle und taktile Unterstützung.

3. Tipp: Setzen Sie auf eine qualitative hochwertige barrierefreie Ausstattung von Sanitärräumen
Ein hochwertig ausgestatteter Sanitärraum ist ein wesentlicher Bestandteil barrierefreier Gebäude. Sanitärräume müssen so gestaltet sein, dass sie für RollstuhlfahrerInnen, Personen mit Rollator sowie für Menschen mit sensorischen oder kognitiven Einschränkungen gleichermaßen zugänglich sind. Laut rechtlicher Vorgabe muss jedes öffentlich zugängliche Gebäude mindestens ein geschlechtsneutrales barrierefreies WC für RollstuhlfahrerInnen aufweisen.
Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden verlangt nach langlebigen, vandalismus- und diebstahlsicheren Sanitärobjekten, die der hohen Beanspruchung standhalten. Die Serie 805 Classic und das System 162 von HEWI bieten hierfür robuste und funktionale Lösungen. Das System 900 erfüllt zudem die komplexen Anforderungen an Barrierefreiheit und eignet sich ideal für den Einsatz in öffentlichen Gebäuden.
4. Tipp: Barrierefreie Planung – Kompetente Partner für öffentliche Gebäude
Um die Anforderungen an eine barrierefreie Planung effizient umzusetzen, kann ein fachkompetenter Partner wertvolle Unterstützung bieten. Neben den alltäglichen beruflichen Herausforderungen ist es nicht immer einfach, alle relevanten DIN-Normen und Bauvorschriften im Blick zu behalten. Hier helfen spezialisierte Services, die Planung barrierefreier öffentlicher Gebäude zu erleichtern.
Das HEWI Competence Center unterstützt Sie mit:
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Individuellen Ausstattungspläne: Erstellung passgenauer Pläne auf Basis Ihrer Grundrisse und Aufmaße.
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Beratung zu Normen und Vorschriften: Unterstützung bei der normgerechten Umsetzung barrierefreier Sanitärräume.
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Produktempfehlungen: Auswahl geeigneter HEWI-Produkte für Ihre Projekte.
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Seminaren und Fortbildungen: Schulungen zu DIN-Normen und barrierefreien Konzepten für ArchitektInnen und PlanerInnen.
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Ausschreibungs- und Umsetzungsunterstützung: Hilfestellung bei Ausschreibungen und der praktischen Realisierung Ihrer Bauvorhaben.
Mit diesen Leistungen wird Ihnen die Planung erleichtert und sichergestellt, dass Sie komplexe Vorschriften sicher und effizient erfüllen können. Weitere Informationen zu dem HEWI Service finden Sie auf der HEWI Webseite.
5. Tipp: Barrierefreie Gebäude – Raumakustik und technische Lösungen für mehr Inklusion
In barrierefreien Gebäuden spielt die Raumakustik eine entscheidende Rolle - insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen. Optimierungen sollten nicht nur in Veranstaltungsräumen, sondern in allen Räumen erfolgen, in denen Kommunikation stattfindet. Hinweise dazu liefert die DIN 18041: Hörsamkeit in Räumen, die für die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden relevant ist.
Technische Hilfsmittel wie Induktionsanlagen, Infrarot- und Funksysteme verbessern die Hörbarkeit, indem sie akustische Signale direkt an Hörgeräte oder Cochlea-Implantate übertragen. Solche Systeme minimieren störende Hintergrundgeräusche und sorgen dafür, dass Menschen mit Hörbeeinträchtigungen uneingeschränkt an Gesprächen teilnehmen können.
Mit diesen praktischen Maßnahmen lässt sich die Raumakustik optimieren:
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Nachhallzeit verkürzen: Verwenden Sie schallabsorbierende Materialien wie Akustikdecken oder Wandverkleidungen, um die Verständlichkeit zu verbessern.
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Optimale Platzierung der Sitzbereiche: Positionieren Sie Zuhörerplätze so nah wie möglich an der Sprecherposition.
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Anordnung in Konferenzräumen: Planen Sie eine kreisförmige Tischanordnung, sodass sich alle SprecherInnen gut sehen können.
6. Tipp: Fördermittel für barrierefreie öffentliche Gebäude
Kommunen und Städte können Fördermittel zur Förderung der Barrierefreiheit beantragen, um den Zugang zu öffentlichen Gebäuden barrierefrei zu gestalten. Die KfW bietet hierzu Programme an, die Maßnahmen wie Rampen, Aufzüge, barrierearme Wege und die Überwindung von Niveauunterschieden fördern. Ziel ist es, Barrieren innerhalb und außerhalb von Gebäuden zu reduzieren und so die Nutzung für alle zu erleichtern.
Förderfähig sind beispielsweise Projekte wie:
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Zugangswege zu Gebäuden und Stellplätzen, die barrierearm gestaltet werden.
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Vertikale Erschließung durch Rampen, Treppen oder Aufzüge.
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Maßnahmen im Inneren von Gebäuden, die Barrieren abbauen, wie etwa breitere Türen oder angepasste Sanitäranlagen.
Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen sowie Antragsformulare finden Städte und Kommunen auf der Website der KfW.
7. Tipp: Denken Sie langfristig – Kosteneffizienz durch Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden
Barrierefreie Maßnahmen sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil inklusiver Architektur, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Investition. Bei der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden reduzieren durchdachte und normgerechte Planungen langfristig die Kosten für teure Nachrüstungen und Anpassungen. Gleichzeitig erhöhen barrierefreie Gebäude die Nutzbarkeit für alle, was die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität öffentlicher Gebäude deutlich steigert.
8. Tipp: Nutzen Sie technologische Innovationen für barrierefreie Gebäude
Moderne Technologien leisten einen wichtigen Beitrag zur Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Intelligente Assistenzsysteme wie App-basierte Navigation, Sensorik-gesteuerte Türen oder Induktionsschleifen erleichtern die Orientierung und Nutzung für Menschen mit Einschränkungen. Diese Innovationen fördern nicht nur die Inklusion, sondern schaffen zukunftsfähige Lösungen für barrierefreie Gebäude, die sich flexibel an die Bedürfnisse der Nutzenden anpassen lassen.
9. Tipp: Planen Sie mit Blick auf Zukunftstrends in der barrierefreien Architektur
Die Anforderungen an barrierefreie Gebäude entwickeln sich stetig weiter. Zukunftstrends wie smart building-Technologien, adaptive Designlösungen und nachhaltige Materialien prägen zunehmend die Gestaltung von barrierefreien öffentlich zugänglichen Gebäuden. Schon heute lohnt es sich, diese Entwicklungen in die Planung einzubeziehen, um Gebäude langfristig zukunftssicher, inklusiv und nachhaltig zu gestalten.
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